Neue Widerrufsbelehrung für Onlineshop-Betreiber seit 11.06.2010
Seit dem 11.06.2010 ist die neue Widerrufsbelehrung bzw. das neue Widerrufsrecht verbindlich in Kraft. Seit diesem Datum (und keinen Tag später !!!) müssen alle Shopbetreiber Ihre Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzgebung angepasst haben.
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, worauf man als Shopbetreiber achten muss:
Ein grundsätzliches Problem der bisherigen Musterwiderrufsbelehrung besteht darin, dass diese lediglich in einer Verordnung geregelt ist. Dadurch hatten die Gerichte die Möglichkeit, auch die Musterwiderrufsbelehrung als rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig einzustufen. Dies führte dazu, dass selbst Händler die sich an das vorgegebene Muster hielten, nicht vor Abmahnungen geschützt waren, weil auch das Muster nicht ganz ohne Fehler war.
Dies soll sich nun ändern. Zum 11.06.2010 tritt eine neue Musterwiderrufsbelehrung in Kraft. Und diesmal wird sie sogar in einem Gesetz geregelt. Dies hat zur Folge, dass Händler, die das vorgegebene Muster verwenden, auf der sicheren Seite sind. Gerichte sind in ihren Entscheidungen an das Gesetz gebunden. Da die Musterwiderrufsbelehrung nun zum Gesetz wird, können Gerichte die Verwendung des Musters nicht mehr als wettbewerbswidrig einstufen. [Quelle]
Ein Muster für die neue Widerrufsbelehrung finden Sie hier:
Anlage 1 (zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1)
Muster für die Widerrufsbelehrung
Am besten Sie kopieren sich den ganzen Text in ein eigenes Text-Dokument und gehen die einzelnen Sätze Schritt für Schritt durch und modifizieren den Text gemäß Ihren Vorgaben / Bedürfnissen.
Einige Hinweise biete auch Ebay auf diesen Seiten an.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: (Link)
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