Neue Widerrufsbelehrung für Onlineshop-Betreiber seit 11.06.2010

Seit dem 11.06.2010 ist die neue Widerrufsbelehrung bzw. das neue Widerrufsrecht verbindlich in Kraft. Seit diesem Datum (und keinen Tag später !!!) müssen alle Shopbetreiber Ihre Widerrufsbelehrung an die neue Gesetzgebung angepasst haben. Dieser Beitrag  beschäftigt sich mit der Frage, worauf man als Shopbetreiber achten muss:

Impressum, Email-Signatur? aber (abmahn-)sicher

Impressum abmahnsicher gestalten? Jeder, der geschäftsmäßig ein Internetseite betreibt, unterliegt der Impressumspflicht. Eine geschäftsmäßig betriebene Internetseite liegt dann vor, wenn die angebotenen Dienste in der Regel nur gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden bzw. die Seiten Werbung beinhalten. Hier ein paar Tipps: